Master für Streichquartett
Studienmanifest und STUDIENPLAN:
Master-Streichquartett.pdf
Bildungsziele
Dieser
Master-Studiengang verfolgt den Zweck einer spezifischen und intensiveren
Formung der Streicher im Quartettspiel. Es soll die Technik des
Konzertierens vervollkommnet werden; weiters die Interpretation im
Quartettspiel der klassischen, romantischen, modernen und zeitgenössischen
Periode. Das Ziel ist die bewusste Aneignung der entsprechenden
Aufführungspraxis. Das Studium wird abgerundet mit Disziplinen, die das
Erfassen des jeweiligen Stiles ermöglichen, die analytischen, kompositorischen
und musikologischen Probleme der Quartettliteratur erläutern und vertiefen.
Aufnahmebedingungen
a)
Akademisches Diplom erster Ebene, Universitätsabschluss oder gleichwertiger Studientitel, oder ein
Diplom in Violine, Bratsche oder Violoncello, zusammen mit einem
Oberschulabschluss oder gleichwertige Studientitel.
b)
Aufnahmeprüfung
N.B.
Im Rahmen der Aufnahmeprüfung können eventuelle Guthaben oder Lastschriften
in Bezug auf den vorangegangenen Bildungsweg vergeben werden.
Alle Kandidaten müssen dem Aufnahmegesuch einen Lebenslauf beigelegen, der
insbesondere ihre musikalische Ausbildung, v.a. in Bezug auf das angestrebte
Studium, belegt.
Berufsbilder
– Mitglied eines Streichquartetts
– Mitglied verschiedener Kammermusikformationen
– Orchestermusiker
– Musikalischer Assistent für verschiedene künstlerische Produktionen
– Künstlerischer Berater von Theatern, Radio- und Fernsehanstalten sowie
Plattenlabels
Aufnahmeprüfung
Der Kandidat muss ein Prüfungsprogramm von ca. 30 Minuten
Dauer vorbereiten, das wichtige Werke des Solo- und Quartettrepertoires (in
diesem Fall muss sich der Kandidat persönlich um die anderen Musiker kümmern)
umfasst.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nur einen Teil des Programms
anzuhören.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung
besteht aus:
a) der Diskussion einer schriftlichen Abschlussarbeit, die von einem Dozenten
der besuchten Lehrveranstaltungen betreut wurde und der Kommission wenigstens
30 Tage vor der Prüfung vorgelegt wurde.
b) Vortrag eines
Konzertprogramms von ca. einer Stunde Dauer, das vorab mit der Kommission
abgesprochen wurde.