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Recht auf Bildung und Behinderung

Auf Grund der geltenden Gesetzgebung fördert das Staatliche Musikkonservatorium “Claudio Monteverdi” Bozen die Eingliederung von Studierendenmit Beeinträchtigungen (Gesetz 104/1992), spezifischen Lernstörungen (Gesetz 170/2010) und allgemein von Studierenden mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Berufsausbildung in Musik anstreben.

Um in den Genuss eines individualisierten und personalisierten Unterrichts zu kommen, einschließlich möglicher Korrektur- und/oder Entlastungsmaßnahmen und geeigneter Beurteilungsinstrumente, können die betroffenen Studierenden (und ihre Familien bei Minderjährigen) die entsprechende ärztliche Bescheinigung im Sekretariat hinterlegen: student.office@cons.bz.it

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ist die Einreichung einer medizinischen Dokumentation, die unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen in der Personalakte des Studierenden aufbewahrt wird.

Die Direktion des Konservatoriums hat daher – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften – für das laufende Studienjahr Prof. Luigi Mariani (Professor für Klavier) als Beauftragten mit möglichen Orientierungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsfunktionen für Studierende, Professoren und Familien ernannt. Der Beauftragte kann unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktiert werden: luigi.mariani@cons.bz.it