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ERASMUS + – Outgoing students

OUTGOING STUDENTS

Studierende des Konservatoriums „Claudio Monteverdi“ können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren um dort ihre musikalischen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Erasmus Ausschreibung für Studierendenmobilität 2024/25

Voraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation am Konservatorium;
  • Keinen weiteren Erhalt eines Beitrags im Rahmen anderer Mobilitätsprogramme im selben Zeitraum;
  • Abschluss des ersten Studienjahres;
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat;
  • Gasthochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE).

Auslandsstipendien

Der monatliche Betrag des von der Nationalen Agentur gewährten Stipendiums beläuft sich je nach geografischem Gebiet des Gastlandes zwischen mindestens 250 € und höchstens 350 €.

Dieser kann durch einen Beitrag des Konservatoriums (Kofinanzierung) ergänzt werden, dessen Höhe von Jahr zu Jahr auf der Grundlage der Haushaltsergebnisse festgelegt wird.

Bei der Gesamtberechnung werden alle Monate mit 30 Tagen berechnet. Bruchteile eines Monats am Anfang oder am Ende des Zeitraums werden in Tagen berechnet, indem der Monatsbetrag durch 1/30 geteilt und das Ergebnis mit den Tagen multipliziert wird.

Der Beitrag der Nationalen Agentur wird zu 90% zu Beginn der Mobilitätsphase gezahlt.

Die Kofinanzierung und die verbleibenden 10% des Erasmus-Beitrags werden nach Beendigung aller Mobilitätsmaßnahmen gezahlt.

Gruppe 1
HOHE Lebenshaltungs-kosten
Gruppe 2
MITTLERE Lebenshaltungs-kosten
Gruppe 3
NIEDRIGE Lebenshaltungs-kosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Luxemburg, Schweden, Liechtenstein, Norwegen, Partnerländer:
Fær Øer Inseln, Schweiz,
Vereinigtes Königreich
Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien, Zypern, Niederlande, Malta, Portugal, Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, VaticanstaatBulgarien, Kroatien, Republik Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slovakei, Slovenien, Republik Nord Mazedonien, Türkei, Serbien
350 €300 €250 €
Erasmus Beiträge entsprechend der Ausschreibung 2023/24

Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsblatt (einzureichen im Büro für internationale Beziehungen innerhalb 02 Januar);
  2. Student Application Form (bei der Gast- Bildungseinrichtung innerhalb des dort vorgesehenen Termins einzureichen);
  3. Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers (auf Englisch bzw. in der jeweiligen Landessprache);
  4. Aufnahme von 3-4 Stücken aus unterschiedlichen Epochen als Links (Instrumentalfächer und Gesang);
  5. Lebenslauf (auf Englisch bzw. in der jeweiligen Landessprache);
  6. Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records;
  7. Motivationsschreiben (Auf Englisch bzw. in der jeweiligen Landessprache);

Bitte erkundigen Sie sich bei der Musikhochschule/Universität Ihrer Wahl nach den verschiedenen Bewerbungsfristen.

Nach der Zusage einer Gastuniversität zu erledigen

Voraussetzung für ein Stipendium:

  • Füllen Sie das Learning-Agreement für jeden der gewünschten Standorte aus und unterschreiben Sie es. Dieser Schritt ist zeitaufwändig, da Sie auf den Websites der ausländischen Institute alle Informationen über die unterrichteten Fächer und deren Anrechnungspunkte herausfinden müssen. Ihr Learning Agreement muss dann vom zuständigen Professor der Schule ( entsendende Musikhochschule) im Hinblick auf die Anerkennung von Bildungsguthaben besprochen und unterzeichnet werden, bevor Ihr Antrag abgeschickt wird;
  • Bitte prüfen Sie sorgfältig die Verfahren, die das von Ihnen gewählte Institut für die Einreichung des Erasmus-Antrags vorsieht: Wenn das Institut ein Online-Verfahren anwendet, müssen Sie nicht nur alle von unserem Konservatorium vorgesehenen Schritte für die Einreichung ausfüllen, sondern auch selbst dafür sorgen, dass Sie alle Anweisungen für die Einreichung des Online-Antrags gemäß den vom Gastinstitut festgelegten Verfahren befolgen. Das Büro für internationale Beziehungen leitet die Bewerbungen in den vorgesehenen Fällen per E-Mail weiter, kann aber nicht für die Nichtannahme einer Bewerbung verantwortlich gemacht werden, wenn die/der Student/in ein vom ausländischen Institut angebotenes Online-Verfahren nicht abgeschlossen hat;
  • Unterzeichnung des Stipendienvertrags: Drucken Sie zwei Exemplare aus und schicken Sie sie unterschrieben an das Büro für internationale Beziehungen am Musikkonservatorium “Claudio Monteverdi” (es handelt sich um einen personalisierten Vertrag, der Ihnen von uns zugesandt wird).

Zu Beginn des Aufenthaltes an der Gastuniversität zu erledigen

  • Immatrikulation an der Gasthochschule;
  • Jede Änderung des Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Beginn des Studiums erfolgen und von der verantwortlichen Person unterzeichnet werden;
  • Antrag vor der Abreise am Ende des Aufenthaltes: “Transcript of Records” (einschließlich Informationen über Semesterstunden und/oder ECTS-Punkte und Klassifizierung).

Nach Beendigung des Erasmus Aufenthaltes zu erledigen

  • Sie haben Anspruch auf eine akademische Anerkennung von Seiten des Konservatoriums für Aktivitäten, die Sie während Ihrer Mobilitätsphase zufriedenstellend absolviert haben, in Übereinstimmung mit dem Learning Agreement;
  • Zuschicken des Transcript of Records (inkl. Angabe zu Semesterstunden und/oder ECTS-Punkten und Benotung) an die zuständige Kommission zur Anerkennung von Bildungsguthaben unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einreichtermine, Anerkennung von Prüfungen .

Online-Sprachunterstützung OLS

OLS ist eine der wichtigsten Innovationen des Programms Erasmus+, für Zielländer, bei denen die Arbeitssprache eine der folgenden Sprachen ist: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch.

Alle Studierenden müssen einen Test zur Beurteilung ihrer Sprachkenntnisse ablegen.

Das Ergebnis des Tests ist für die Teilnahme am Erasmus-Programm (für das sie bereits ausgewählt wurden) nicht bindend, doch wird ihnen gegebenenfalls die kostenlose Teilnahme an einem Online-Sprachkurs angeboten.

Am Ende der Mobilitätsmaßnahme wird ein weiterer Test abgelegt, um die gewünschte Verbesserung der Sprachkenntnisse zu überprüfen. Anhand der gesammelten Daten soll die Wirkung des Programms auf die Verbesserung der Sprachkenntnisse der Teilnehmer/innen überprüft werden.

OLS-Portal hier: Home (erasmusplusols.eu)

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie im Büro für internationale Beziehungen des Konservatoriums:

international.relations@cons.bz.it