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Bestätigungen und Ersatzerklärungen

Gemäß Art. 15 des Gesetzes Nr. 183/2011 (Stabilitätsgesetz 2012) sind die vom Konservatorium C. Monteverdi Bozen ausgestellten Bestätigungen nur gegenüber Privaten gültig und verwendbar. In den Beziehungen mit den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltungen und den Anbietern von öffentlichen Diensten sind anstelle aller Bestätigungen und beeideten Bezeugungsurkunden („Notorietätsurkunde”) Ersatzerklärungen zu verwenden.

Die Ersatzerklärung ist eine vom Erklärenden unterschriebene Erklärung, die von der Stempelsteuer befreit ist und für deren Angaben der Erklärende persönlich haftet. Die Verwaltung, bei welcher die Erklärung abgegeben wird, kann den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüfen. Im Falle von unwahren Angaben sind strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Zurzeit stehen die folgenden Vorlagen für Ersatzerklärungen zur Verfügung:

Einschreibung

Abgelegte Prüfungen

Diplombestätigung

Falls die Bestätigungen für private Subjekte verwendet werden müssen, werden alle Bestätigungen laut gesetzlichen Vorgaben nur mit Stempelmarke ausgestellt, mit Ausnahme der folgenden Fälle, die von der Stempelsteuer befreit sind:

  • Diploma supplement in Italienisch und Englisch.

Was ist zu tun, um eine Bestätigung zu bekommen?

  • wenden Sie sich an das Studentensekretariat und bringen Sie einen Ausweis und eine Stempelmarke zu 16,00 € für jede gewünschte Bestätigung mit (mit Ausnahme der oben genannten Fälle, die davon befreit sind) oder
  • beauftragen Sie eine andere Person mit schriftlicher und unterschriebener Vollmacht und legen Sie die Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises sowie eine Stempelmarke bei oder
  • schreiben Sie eine E-Mail an student.office@cons.bz.it mit beigefügter Kopie des Ausweises. Bringen Sie die Stempelmarke mit, wenn Sie die Bestätigung abholen.

In den folgenden Fällen kann keine Ersatzerklärung abgegeben werden:

  • Bonus Stradivari (von der Stempelsteuer befreit)
  • Einschreibebestätigung für die Quästur und Botschaften