Menu Close

Anerkennung von Prüfungen

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für frühere Studiengänge und/oder Antrag auf Anerkennung zusätzlicher Tätigkeiten

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen, die in früheren Studiengängen abgelegt wurden

Für Prüfungen, die in früheren Studiengängen abgelegt wurden, muss der Antrag auf Anerkennung zu Beginn des Studiums im Studentensekretariat eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Ansuchen wird jährlich mit der Veröffentlichung der Zulassungsrangliste (Herbstsession) bekannt gegeben.

Prüfungen/Bildungsmaßnahmen können nicht zweimal für die Anerkennung innerhalb desselben Studiengangs verwendet werden.

Gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 müssen die abgelegten Prüfungen durch eine von der betreffenden Person unterzeichnete Erklärung nachgewiesen werden, die anstelle der üblichen Bescheinigungen vorzulegen ist.

Gemäß den Artikeln 71 und 72 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 und Artikel 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011 ist das Konservatorium Bozen verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der von den Antragstellern gemachten Angaben in geeigneter Weise zu überprüfen.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen nach einem Studienaufenthalt im Ausland (Erasmus)

Nach einem Studienaufenthalt im Ausland müssen die Anträge auf Anerkennung der dort abgelegten Prüfungen innerhalb von drei Fristen, jeweils im Oktober, Januar und Mai, beim Studentensekretariat eingereicht werden. Zu diesem Zweck müssen die Studierenden das Antragsformular für die Anerkennung einreichen und die von der ausländischen Ausbildungseinrichtung ausgestellte Leistungsübersicht (Transcript of Records) beifügen.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen, die während des Studiums am Konservatorium an italienischen oder ausländischen Universitäten abgelegt wurden (einzelne Kurse oder Kurse, die im Rahmen anderer Teilzeitstudiengänge an italienischen Universitäten absolviert wurden), oder von zusätzlichen (extracurriculare) Ausbildungsaktivitäten, die innerhalb des Konservatoriums Bozen oder bei Ausbildungseinrichtungen des gleichen oder höheren Niveaus durchgeführt wurden

Die Studierenden können während der drei Fristen (Oktober, Januar und Mai) beim Lehrsekretariat einen Antrag auf Anerkennung zusätzlicher pädagogischer Aktivitäten stellen, die sie während ihres Studiums am Konservatorium Bozen durchgeführt haben.

Gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 müssen zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen durch eine von der betreffenden Person unterzeichnete Erklärung nachgewiesen werden, die anstelle der üblichen Bescheinigungen vorzulegen ist.

Gemäß den Artikeln 71 und 72 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 und Artikel 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011 ist das Konservatorium Bozen verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der von den Antragstellern gemachten Angaben in geeigneter Weise zu überprüfen.

Wie Sie ansuchen können

Der Antrag auf Anerkennung von Bildungsguthaben (Credit Points) ist mit dem Formular einzureichen, das unter diesem Link Formulare – Konservatorium C. Monteverdi (cons.bz.it) heruntergeladen werden kann.

Die Zustellung erfolgt nur auf elektronischem Wege an die Adresse student.office@cons.bz.it .

Für den Antrag wird eine Stempelgebühr von 16 € erhoben. Das Formular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und mit einer Fotokopie eines Ausweises zu versehen. Bewerbungen ohne Fotokopie eines Ausweisdokuments werden nicht berücksichtigt.

Eventuelle Unterlagen können im pdf-Format beigefügt werden.

Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird vom Studentensekretariat an die institutionelle E-Mail-Adresse der betreffenden Personen mitgeteilt.

Richtlinie für die Anerkennung von Bildungsguthaben