Der akademische Teilzeitstudiengang (siehe die Regelungen unten) ist Jugendlichen vorbehalten, die noch kein Abitur haben (aber zu Beginn des Schuljahres das 14. Lebensjahr vollendet haben) oder denjenigen, die aus persönlichen beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, den normalen dreijährigen Studiengang zu besuchen.