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Akademische Studiengänge der I. Ebene (Triennium)

Die akademischen Studiengänge der I. Ebene (Europäischer Qualifikationsrahmen Stufe 6) sind dreijährige ordentliche Studiengänge, die gemäß dem Ministerialerlass 124/2009 eingerichtet wurden und darauf abzielen, den Studierenden “eine angemessene Beherrschung der künstlerischen Methoden und Techniken sowie den Erwerb spezifischer disziplinärer und beruflicher Fähigkeiten” (Präsidialerlass 212/2005 Art. 3 Nr. 3) und kultureller Kompetenzen im Hinblick auf eine breite Palette möglicher Berufsfelder zu gewährleisten.

Das Ausbildungsangebot des Staatlichen Musikkonservatoriums “Claudio Monteverdi” in Bozen ist vielfältig und daher in der Lage, auf die unterschiedlichen Bildungsbedürfnisse, Erwartungen und Bestrebungen der Studierenden angemessen einzugehen.

Die verschiedenen Studiengänge – gegliedert, anpassbar und in Übereinstimmung mit den europäischen Standards – spiegeln die mehrsprachige Musiklehre, das Studium, die Forschung und die internationale künstlerische Produktion wider, die ständig in den acht bestehenden Instituten durchgeführt werden:

Saiteninstrumente

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Harfe (DPCL 01), Gitarre (DPCL 09), Kontrabass (DPCL 16), Laute (DPCL 30), Viola (DPL 52), Viola da Gamba (DPCL 53), Violine (DPCL 54), Barockvioline (DPCL 55), Violoncello (DPCL 57), Barockcello (DPCL 58).

Blasinstrumente

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Basstuba (DPCL 04), Klarinette (DCPL 11), Horn (DCPL 19), Euphonium (DCPL 23), Fagott (DCPL 24), Flöte (DCPL 27), Blockflöte (DCPL28), Querflöte (DCPL 29), Oboe (DCPL 36), Saxophon (DCPL 41), Trompete (DCPL 46), Posaune (DCPL 49).

Gesang und Musiktheater

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Gesang (DCPL 06), Lied und Oratorium in deutscher Sprache (DCPL 63).

Tasten- und Schlaginstrumente

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Cembalo und historische Tasteninstrumente (DCPL 14), Korrepetitor (DCPL 31), Orgel (DCPL 38), Klavier (DCPL 39), Schlaginstrumente (DCPL 44).

Theorie und Analyse, Komposition und Dirigieren

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Komposition (DCPL 15), Orchesterleitung (DCPL 22), Chorleitung und Chorkomposition (DCPL 33), Blasorchester- und Bandleitung (DCPL 43), Kirchenmusik in deutscher Sprache (DCPL 62).

Musikdidaktik

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Musikdidaktik (DCPL 21).

Neue Technologien und musikalische Sprachen

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: elektronische Musik (DCPL 34), elektronische Keyboards (DCPL 45) (NICHT AKTIVIERT), angewandte Musik (DCPL 60), Tontechniker (DCPL 61), traditionelle Musik: Alpenländische Volksmusik (DCPL 65).

Alte Musik

Akademische Studiengänge der I. Ebene in: Cembalo und historische Tasteninstrumente (DCPL 14), Blockflöte (DCPL 28), Querflöte (DCPL 29), Gambe (DCPL 53), Barockvioline (DCPL 55), Barockcello (DCPL 58).

In den Instrumentalkursen wird ein besonderer Schwerpunkt auf das Studium des bedeutendsten Repertoires – einschließlich des Repertoires für Ensemble- und Improvisationsmusik – und die damit verbundene Aufführungspraxis gelegt.

In den Gesangskursen wird besonderes Augenmerk auf das Studium der verschiedenen Gesangsrepertoires (Oper, Sinfonie, Kirchenmusik, Kammermusik), auf die entsprechenden Aufführungs- und Improvisationspraktiken sowie auf die Entwicklung der Kompetenz der Studierenden im Zusammenspiel mit verschiedenen Ensembles gerichtet.

Im Kurs Lied und Oratorium in deutscher Sprache wird ein besonderer Schwerpunkt auf das Studium des traditionellen deutschen Repertoires und der damit verbundenen Aufführungspraxis (einschließlich Improvisation) gelegt, wobei die Fähigkeit der Studierenden entwickelt wird, in unterschiedlich zusammengesetzten musikalischen Gruppen zu singen.

In den Kursen Komposition, Dirigieren, Neue Technologien und Kirchenmusik wird besonderer Wert auf das Studium der wichtigsten Kompositionstechniken und -sprachen in historischer Hinsicht gelegt. Spezifische Fähigkeiten werden auf dem Gebiet der Instrumentation, der Orchestrierung, der Transkription und des Arrangements oder des Dirigierens sowie beim Studium des historischen und zeitgenössischen elektroakustischen Musikrepertoires und seiner Analysemethoden, einschließlich der Geschichte der auf Musik angewandten elektroakustischen und Computertechnologien, erworben.

Im Studiengang Kirchenmusik wird ein besonderer Schwerpunkt auf das Studium des liturgischen Vokal- und Orgelrepertoires – einschließlich der Ensemblemusik – und auf die entsprechenden Aufführungspraktiken gelegt, auch mit dem Ziel, die Fähigkeit der Studierenden zu entwickeln, in unterschiedlich zusammengesetzten Musikgruppen zu agieren. Auch im Bereich der liturgischen Chorkomposition und des liturgischen Orgelrepertoires werden angemessene Kenntnisse erworben.

Im Studiengang Musik- und Instrumentaldidaktik wird großer Wert auf die Aneignung des grundlegenden psychopädagogischen Werkzeugs im Zusammenhang mit musikalischen Lernprozessen, das Studium (in einer historisch-evolutionären Perspektive) der wichtigsten Instrumental-/Gesangsunterrichtspraktiken (individuell und kollektiv) und der Techniken der verschiedenen Kompositionssprachen gelegt. Weitere spezifische methodische und didaktische Kompetenzen in Bezug auf den Musik- und Instrumentalunterricht sollen ebenfalls erworben werden.

Jeder Absolvent erhält automatisch und kostenlos das Diploma Supplement (DS) in italienischer und englischer Sprache.

Das DS ist ein ergänzendes Dokument zu dem offiziellen Abschluss, das am Ende des Studiengangs verliehen wird und beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status der vom Studierenden durchgeführten und abgeschlossenen Studien nach einem standardisierten 8-Punkte-Schema, das auf Initiative der Europäischen Kommission, des Europarats und der UNESCO entwickelt wurde. Dieses Dokument erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung italienischer Qualifikationen im Ausland und fördert die internationale Mobilität von Hochschulabsolventen.

Bildungsziele

Unter einem Bildungsziel versteht man “die Gesamtheit der Kenntnisse und Fähigkeiten, die das kulturelle und fachliche Berufsbild kennzeichnen, das durch den Studiengang erreicht werden soll” (Präsidialerlass 212/2005 Art. 1 Buchst. o).

Gemäß dem Ministerialerlass vom 30. September 2009 (Prot. Nr. 124/2009) hat jeder akademische Kurs der I. Ebene spezifische Ausbildungsziele, die auf der folgenden Website zu finden sind: http://www.miur.it/UserFiles/3156.pdf

Der Erwerb geeigneter Fähigkeiten im Bereich der Musikinformatik und einer zweiten europäischen Fremdsprache sowie der Aneignung geeigneter Techniken zur Körperhaltung und emotionalen Kontrolle sind ebenfalls fächerübergreifende Ziele, die zur Gesamtausbildung der Studierenden beitragen.

Um den Erwerb einer soliden musikalischen Qualifikation zu gewährleisten, sollten die spezifischen Ziele jeder Kursfolge auch die Entwicklung von Differenzierungsvermögen und Merkfähigkeiten sowie den Erwerb spezifischer Kenntnisse in Bezug auf die Organisations-, Kompositions- und Analysemodelle der Musik und deren Zusammenspiel fördern. Am Ende des dreijährigen Studiums haben die Studierenden daher eine fundierte übergreifende Kenntnis der stilistischen, historischen und ästhetischen Aspekte in Bezug auf ihr eigenes Studienfach erworben.

Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zu einem akademischen Studiengang der ersten Ebene ist Voraussetzung:

1) Besitz eines Abschlusses der Sekundarstufe II – oder eines anderen im Ausland erworbenen Abschlusses, der gemäß Art. 7 des Präsidialerlasses 212/2005 als geeignet anerkannt ist, – mit Ausnahme der Kandidaten für die akademischen Kurse der I. Ebene für “Junge Talente”, die noch nicht über einen solchen Abschluss verfügen (in dem Fall siehe Neue Kurse für Junge Talente – Konservatorium C. Monteverdi (cons.bz.it));

2) das Bestehen einer entsprechenden Zulassungsprüfung;

3) Verfügbarkeit von Plätzen.

Zulassungsprogramme

Der für die dreijährige akademische Grundausbildung vorgesehene Aufnahmetest, der je nach Schule und/oder Studiengang unterschiedlich ist, zielt darauf ab, festzustellen, ob der Vorbereitungsstand des Bewerbers angemessen und geeignet für die zu absolvierende Ausbildung ist.

Am Ende der Tests erstellt die zuständige Kommission eine spezifische Rangliste, auf Grund deren sich die zugelassenen Bewerber nach Maßgabe der jährlich verfügbaren Plätze einschreiben können. Mögliche Bildungsguthaben/Bildungsdefizite in Bezug auf die bisher erlangten Fähigkeiten von Studierenden können erfolgen.

Programme der Aufnahmeprüfungen der I. Ebene

Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen

Bewertung der Sprachkenntnisse

Am Ende ihres dreijährigen Studiums müssen die Studierenden über ein B1-Sprachzertifikat in einer Gemeinschaftsfremdsprache oder Deutsch/Italienisch L2 verfügen.

Studienpläne

Die dreijährigen Studiengänge sind alle nach dem System der akademischen Ausbildungspunkte (ECTS) strukturiert, d.h. nach Punkten, die “das Maß des Umfangs der Lernarbeit, einschließlich des individuellen Studiums, das von einem Studenten verlangt wird, der über eine angemessene Ausgangsvorbereitung für den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in den von den Ausbildungsvorschriften der Studiengänge vorgesehenen Ausbildungsaktivitäten verfügt” (Präsidialerlass 212/2005 Art. 1 Buchstabe n).

Jeder Studienplan sieht verschiedene Arten von Bildungsaktivitäten vor – grundlegende, charakterisierende, ergänzende oder verwandte -, die sich auf verschiedene Fachbereiche beziehen (analytisch, didaktisch, Einzel- und/oder Ensembleinterpretation, Musikwissenschaft, Praxis, Theorie usw.). Zu Beginn eines jeden akademischen Jahres stellen die Studierenden ihren Studienplan aus dem breiten Angebot des Bozner Konservatoriums zusammen.

Um die Abschlussprüfung ablegen zu können und “das akademische Diplom der I. Ebene zu erhalten, müssen die Studierenden innerhalb von drei Jahren mindestens 180 Kreditpunkte erworben haben” (DPR 212/2005 Art. 8).

Studiengänge zur Erlangung des Akademischen Diploms I. Ebene

Einschreibegebühren

€ 21,43 – Besuchsgebühr

€ 173,00 – Landessteuer für das Recht auf Hochschulstudium

€ 900,00 – Inskriptions- u. Besuchsbeitrag (abzugsfähig gemäß den geltenden Bestimmungen)

Studienordnung

Die Richtlinien der Didaktik der einzelnen Studiengänge der I. Ebene sind in der dafür vorgesehenen Studienordnung geregelt: